Es gibt eine aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig Holstein zur Mitnahmepflicht von E-Scootern. Danach ist die Kieler Verkehrsgesellschaft nicht verpflichtet, E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen.
Das Urteil findetm man hier:1710 Urteil Kiel – E-Scooter