Mitnahmepflicht von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln

Es gibt eine aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig Holstein zur Mitnahmepflicht von E-Scootern. Danach ist die Kieler Verkehrsgesellschaft nicht verpflichtet, E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen.

Das Urteil findetm man hier:1710 Urteil Kiel – E-Scooter

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