Immer wieder gibt es Unklarheiten darüber, wer auf einem Behindertenparkplatz parken darf. Ein Schwerbehindertenausweis reicht jedenfalls dafür nicht. Man muss schon einen besonderen Parkausweis für Gehbehinderte haben.
Alles darüber findet man auf der Internetseite „Pflege durch Angehörige“.
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/behindertenparkplatz-parkausweis/
Hier finden Sie umfangreiche Informationen über die verschiedenen Parkausweise, Rechte auch der Angehörigen, auf Behindertenparkplätzen zu stehen und vieles mehr. Eine Seite, die von Pflegelotsen gerne genutzt wird!
Übrigens:
Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.