„Kassenartenübergreifende Pauschalförderung nach §20h SGB V für Selbsthilfegruppen“

Einladung zu einer Informationsveranstaltung des Landkreises Oldenburg

Zeit: Mittwoch, 08.02.2023, 17:00 – ca. 19:00 Uhr
O
rt: Wildeshauser Hof, Im Hagen 3, 27793 Wildeshausen

Pauschalförderung kann jede Selbsthilfegruppe beantragen. Diese Fördermittel dienen dazu, die Selbsthilfearbeit mit ihren vielfältigen Aufgaben und regelmäßig wiederkehrenden Kosten zu unterstützen, bzw. möglich zu machen.

Einige Beispiele für die Bezuschussung:

  • Miet-und Nebenkosten
  • Büroausstattung/Telelfon- und Internetgebühren
  • Regelmäßig erscheinende Medien
  • Tagungs-/Messebesuche, Fortbildungen (Reise-/Übernachtungskosten)
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten mit engem Bezug zur Selbsthilfe
  • Kontoführungsgebühren

Frau Grieshop-Matterne von der AOK Niedersachsen, wird uns die Antragstellung, alle Bedingungen die Selbsthilfegruppen dafür erfüllen müssen und die Neuerungen ab dem Förderjahr 2023, erklären.

Die Anträge müssen bis zum 31.03.2023 eingegangen sein.

Wer sich vorab schon informieren möchte, um sich auf die Veranstaltung vorzubereiten, kann dies unter folgendem Link tun:

https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-pauschalfoerderung/

Aktuelle Antragsformulare und die Informationsbroschüre finden Sie unter:

https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-antragsformulare/

Verbindlicher Anmeldeschluss ist Donnerstag der 02.02.2023.

Anmelden bei: Irma Hamann

Selbsthilfekontaktstelle
c/o Freiwilligenagentur Wildeshausen e.V.

Mühlendamm 1
27793 Wildeshausen

04431 – 70 97 585

selbsthilfekontaktstelle@mischmit.org

www.selbsthilfekontaktstelle-lk-ol.org

Mo, Mi, Do 10.00-12.00 Uhr, Di 16.00-18.00 Uhr

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