Am 03.11.2019 fand im Rathaus im Rahmen des Gantertages der Seniorentag statt. Der ASG beteiligte sich mit einem Informationsstand und präsentierte sich zum Thema „Nachhaltigkeit“ wie folgt. Ich bin mit vielen betroffenen Menschen ins Gespräch gekommen:
- Menschen mit Gehbehinderungen, die in Wohnungen leben müssen, die nicht barrierefrei erreichbar sind – bedeutet: sie leben im 1. Stock ohne Fahrstuhl und müssen die Treppen mit großen Beschwerden und Zeitaufwand bewältigen. Die Mieten für Wohnungen, die barrierrefrei sind, sind für sie als Rentner oder Sozialhilfeempfänger nicht bezahlbar!
- Ein Mensch mit einer Sehbehinderung – fast blind und ohne seine Frau auf der Straße fast orientierungslos. In Elmeloh Ecke Zur Wassermühle / Hinter dem Tiergarten endet in Richtung Denkmalsweg der Bürgersteig. Hier ist nicht nur er, sondern auch Fahrradfahrer, Fußgänger und vor allem Schulkinder unterwegs. Wer diese Ecke kennt, weiss, dass sie eine beliebte Abkürzung für Autofahrer zur Oldenburger Landstraße ist. Hier fehlt die Fortsetzung eines verkehrssicheren Bürgersteiges für Fußgänger und Radfahrer, unabhängig davon ob mit oder ohne Behinderung. In jedem Fall jedoch im Straßenverkehr ein schwächerer Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu einem 50 km schnellen Autofahrer….
- ich freute mich über zahlreiche Wiedersehen von Interessierten, die sich bei mir über Schwerhörigkeit und den Umgang mit dem Hörgerät auf den VHS-Vorträgen informiert haben.
Insgesamt hatte ich durchweg die Möglichkeit, die Arbeit des ASG vorzustellen und immer wieder Gesprächsanlässe gefunden zu haben. Darüber freue ich mich sehr!
Maßstab einer nachhaltigen Gesellschaft:
- Die Teilhabe und Inklusion
- von Menschen mit Behinderung
Gesellschaften sind nur dann nachhaltig, wenn alle Bevölkerungsgruppen an ihnen teilhaben können. Dies ist eine zentrale Botschaft der globalen Nachhaltigkeitsziele. Deutschland hat sich im Jahr 2009 dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen und damit die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Verbände wie der Deutsche Behindertenrat (DBR) kritisieren, dass trotz erkennbarer Reformbemühungen und Fortschritte die UN-BRK noch immer nicht in hinreichendem Maße in innerdeutsches Recht umgesetzt wurde. Es besteht weiterhin erheblicher politischer und gesellschaftlicher Handlungsbedarf. Dazu gehören Reformen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), eine Nachbesserung des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sowie eine Überarbeitung des Bundeswahlgesetzes (BWahlG).
Von Martin Danner, Nicole Kautz und Holger Borner