Mit der neuen Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 06.03.2021 ist es wieder möglich, Treffen von Selbsthilfegruppen abzuhalten:
siehe: gem. § 9 Absatz (3): Angebote der Selbsthilfe nach § 20 h des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs dürfen, auch abweichend von § 2 Abs. 1, Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 eingehalten wird.
Die ganze Verordnung:21067_Corona-Verordnung_ab_08-03-2021