Wohnraum – barrierefrei und bezahlbar

Der ASG erhielt aus dem Rathaus folgende Anfrage:

Wir haben eine Anfrage aus dem Rat zu bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum erhalten, die auch örtliche Interessenvertretungen betrifft. Diese Frage lautet wie folgt:

Einschätzung der Interessenvertretungen

Wie schätzen die Seniorenvertretung sowie Organisationen von Menschen mit Behinderungen die aktuelle Situation in der Gemeinde Ganderkesee im Hinblick auf den Bedarf an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum ein?Bitte stellen Sie dar, welche Rückmeldungen, Bewertungen oder konkreten Hinweise von diesen Seiten vorliegen und in welcher Form diese Einschätzungen in die weitere Planung einfließen.“

Könnten Sie uns hier weiterhelfen und mir oder meinem Kollegen, Herrn Siedenstrang, eine kurze Rückmeldung – gerne schriftlich – geben, wie Sie und Ihre Organisation diese Thematik in unserem Gemeindegebiet sehen?

Die Anfrage möchten wir gerne nächste Woche im Ausschuss für Gemeindeentwicklung am Donnerstag beantworten.

Freundliche Grüße und Ihnen ein schönes Wochenende
Im Auftrag
Tim Kettler

Die Anfrage haben wir wie folgt beantwortet und sie ist auch im Gemeindeentwicklungsausschuss am 26.2.26 vorgetragen worden. 

Einschätzung des A.S.G. e. V. zur aktuellen Situation in der Gemeinde Ganderkesee im Hinblick auf den Bedarf an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum
Zusammenfassender Bericht – Sabine Bretzke, 24.02.2026

Merkmale eines barrierefreien Wohnraums

  1. Zugänglichkeit
    • Stufenlose Zugänge (z. B. keine Treppen, Rampen oder Aufzüge)
    • Breite Türen und Flure (mindestens 90 cm Türbreite empfohlen)
    • Ebenerdige Wege und Eingänge
  1. Bewegungsflächen
    • Genügend Platz für Rollstühle, Gehhilfen oder Kinderwagen
      (z. B. Bewegungsfläche von mind. 150 × 150 cm in zentralen Bereichen)
  1. Badezimmer und WC
    • ebenerdige Dusche
    • Haltegriffe an Dusche und WC
    • Unterfahrbares Waschbecken
    • Rutschfeste Böden
    • Hochgesetztes WC
  1. Küche
    • Unterfahrbare und niedrigere Arbeitsflächen und Spüle
    • Höhenverstellbare Schränke oder Geräte
  1. Bedienungselemente
    • Leicht erreichbare (Sitzhöhe) Schalter, Steckdosen und Fenstergriffe
    • Automatische Tür- und Lichtsysteme möglich
  1. Sicherheit
    • Gute Beleuchtung und rutschhemmende Materialien
    • Visuelle und akustische Signale für Notfälle und Notruf

Der A.S.G. e. V. bewertet die Situation des barrierefreien und zugleich bezahlbaren Wohnraums in der Gemeinde Ganderkesee als grundsätzlich herausfordernd. Zwar erreichen den Verein derzeit keine konkreten Einzelfallanfragen zum Thema barrierefreier Mietwohnraum, dennoch zeigen allgemeine Entwicklungen und Rückmeldungen aus Beratungskontexten, dass insbesondere für junge Erwachsene mit Behinderung, ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen, Familien mit Kind/ern mit Behinderung, Menschen im Rollstuhl usw. ein struktureller Bedarf besteht.

Ziel barrierefreien Wohnraums muss es sein, Selbstständigkeit, Komfort und Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Dies betrifft Menschen aller Altersgruppen – junge Erwachsene beim erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung ebenso wie ältere Menschen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen. Barrierefreiheit sollte dabei nicht als Sonderausstattung verstanden werden, sondern als Qualitätsstandard zeitgemäßen Wohnens.

Aus wirtschaftlicher und planerischer Sicht ist hervorzuheben, dass Barrierefreiheit im Neubau deutlich kostengünstiger umzusetzen ist, wenn sie von Beginn an mitgedacht wird, als durch spätere Umbaumaßnahmen im Bestand. Eine vorausschauende Bauleitplanung und entsprechende Vorgaben im geförderten Wohnungsbau sind daher von zentraler Bedeutung.

Barrierefreier Wohnraum zeichnet sich durch die o.g. Merkmale aus. Welche Anforderungen im Einzelnen erforderlich sind, hängt jedoch stets von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab. Der Begriff „barrierefrei“ wird in der Praxis unterschiedlich verwendet und ist nicht immer eindeutig definiert!

Im Bereich der Wohnungssuche zeigt sich, dass barrierefreie Mietangebote auf den gängigen Online-Portalen kaum gezielt ausgewiesen werden. Spezifische Suchfilter führen häufig zu keinen Treffern. Barrierefreie Wohnungen werden nicht immer entsprechend gekennzeichnet, sodass Suchende auf alternative Begriffe wie „Erdgeschoss“, „ohne Stufen“ oder „Aufzug“ ausweichen müssen. Dies erschwert insbesondere jungen Erwachsenen mit Behinderung den Schritt in ein selbstbestimmtes Wohnen außerhalb familiärer Strukturen.

Sofern kein Pflegebedarf besteht, der eine Versorgung in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung erforderlich macht, stellt sich insbesondere für jüngere Menschen mit Behinderung die Frage nach geeignetem, eigenständigem und zugleich finanzierbarem Wohnraum. Auch ältere Menschen mit Behinderung sind vielfach von eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten betroffen, etwa aufgrund von Erwerbsbiografien im Niedriglohnsektor oder fehlender durchgehender Erwerbstätigkeit.

Angebote des betreuten Wohnens in Wohngemeinschaften bieten zwar Unterstützung, entsprechen jedoch nicht immer den individuellen Lebensentwürfen – beispielsweise wenn Paare zusammenziehen oder Familien gegründet werden möchten. Für Menschen mit Behinderung, die  einer Vollzeittätigkeit nachgehen und dennoch auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind, ist das Angebot an bezahlbaren und entsprechend ausgestatteten Wohnungen erfahrungsgemäß ebenfalls begrenzt.

Vor diesem Hintergrund erscheinen alternative Wohnmodelle als sinnvolle Ergänzung: inklusive Mehrgenerationenhäuser, ambulant betreute Wohngemeinschaften, genossenschaftliche Modelle oder Angebote gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften. Durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur – etwa Aufzügen oder Gemeinschaftsflächen – können Kosten reduziert und zugleich inklusive Strukturen gefördert werden.

Barrierefreiheit endet nicht an der Wohnungstür. Voraussetzung für echte Teilhabe sind barrierefreie Wege, eine verlässliche ÖPNV-Anbindung, erreichbare Nahversorgung, ärztliche Versorgung sowie soziale Infrastruktur im Quartier. Eine ganzheitliche Betrachtung ist daher unerlässlich.

Politisch sinnvoll erscheinen insbesondere folgende Ansätze: Barrierefreiheit als verbindlicher Mindeststandard im geförderten Wohnungsbau, feste Quoten für rollstuhlgerechte Wohnungen, die konsequente Umsetzung eines „Design für alle“-Prinzips sowie die gezielte Förderung von Umbaumaßnahmen im Bestand. Darüber hinaus könnten steuerliche Anreize für Vermieter, verbindliche Barrierefreiheitsquoten bei größeren Neubauprojekten sowie eine kommunale Bodenpolitik, die Grundstücksvergaben an barrierefreies Bauen knüpft, wirksame Instrumente darstellen.

Barrierefreiheit darf nicht als individueller Sonderwunsch verstanden werden, sondern ist Bestandteil einer gesicherten gesellschaftlichen Infrastruktur. Sie ist deutlich günstiger, wenn sie im Neubau standardmäßig eingeplant wird – statt später umgebaut zu werden zu müssen. Für Menschen, die nach einer Erkrankung oder Rehabilitationsmaßnahme plötzlich mit einer körperlichen Einschränkung in ihre Wohnung oder ihr Eigenheim zurückkehren, wird empfohlen, frühzeitig eine qualifizierte Wohnberatung in Anspruch zu nehmen. Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) für den Landkreis Oldenburg bietet entsprechende Unterstützung an. Qualifizierte, ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater informieren Eigentümer und Mieter umfassend und entwickeln gemeinsam individuelle Lösungen zur Verbesserung der Wohnsituation. Auf Wunsch erfolgt eine persönliche Beratung vor Ort.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Auch wenn aktuell keine konkreten Anfragen beim A.S.G. e. V. eingehen, besteht strukturell ein Bedarf an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum in der Gemeinde Ganderkesee. Eine frühzeitige planerische Berücksichtigung, klare politische Rahmenbedingungen sowie eine ganzheitliche Quartiersentwicklung sind entscheidend, um selbstbestimmtes Wohnen langfristig zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu sichern.

 

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