An: „Aktuelle Informationen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)“ <dbsv-direkt@kbx.de>
Betreff: [dbsv-direkt] Nr. 33-20 Barrierefreiheit der Corona-Warn-App
Liebe Leserinnen und Leser,
die Corona-Warn-App wurde gestern zum Download bereitgestellt. Lesen Sie weitere Informationen zur App und ihrer Barrierefreiheit von der DBSV-Referentin für Barrierefreiheit, Hilke Groenewold.
Die Corona-Warn-App soll dafür sorgen, dass der bisherige Prozess der Kontaktnachverfolgung beschleunigt wird. Sie soll verlässlich darüber informieren, ob man Kontakt zu einem mit dem Coronavirus Infizierten hatte. Im Infektionsfall können alle Personen gewarnt werden, denen man begegnet ist. So können gezielte Tests und Einzelquarantänen vorgenommen werden. Die App ist ein weiteres wichtiges Instrument, um das Virus einzudämmen. Je größer die Beteiligungsquote ist, desto wirksamer hilft die App. Deshalb wurde einiges unternommen, um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erreichen. Die Themen Datenschutz, Informationssicherheit sowie Barrierefreiheit waren bei der Entwicklung wesentliche Schwerpunkte.
Nach Veröffentlichung der Corona-Warn-App gestern hat sich der DBSV vom Bundesministerium für Gesundheit die schriftliche Bestätigung eingeholt, dass die App auf Barrierefreiheit getestet wurde. Die Antwort vorweg: Die App ist für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei bedienbar.
Die Corona-Warn-App wurde für die Betriebssysteme iOS und Android jeweils einem Barrierefreiheitstest unterzogen. Sie ist für die Betriebssysteme iOS und Android mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 vereinbar. Beim iPhone mit iOS 13.5 (ab iPhone 6s) ist sie barrierefrei bedienbar und bei Android ab der Version 6. Diese Versionsbegrenzungen liegen vor allen daran, dass Vorgängerversionen noch keine Schnittstelle zu der notwendigen Bluetooth-Technologie ermöglichen. Die Barrierefreiheit hat bezüglich mancher Inhalte Mängel. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist, sofern möglich, geplant und wird schrittweise behoben. Dazu teilte das Bundesministerium für Gesundheit auf Nachfrage Folgendes mit:
1. Die Nutzung bei kognitiven, Sprach- und Lerneinschränkungen wurde nicht evaluiert.
Begründung: Es fehlen objektive Testverfahren um hierzu eine Konformitäts-Aussage treffen zu können. Die Anwendung unterstützt den Nutzer/die Nutzerin durch Illustrationen um die Verständlichkeit der Inhalte und Bedienung zu erhöhen. Gleichwohl wird die App in einer späteren Phase Leichte Sprache unterstützen.
2. Die Nutzung ohne Sehvermögen bei Android-Geräte wird weitestgehend unterstützt.
Begründung: Die Applikation unterstützt die Sprachausgabe TalkBack weitgehend. Je nach Geräteklasse und Betriebssystemversion werden nicht alle Informationen per Sprachausgabe ausgegeben und die Gesten und die Sprachausgabe variieren. Dieses Verhalten kann von der App nicht beeinflusst werden.
3. Die Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bei Android-Geräte wird weitestgehend unterstützt.
Begründung: Die Anwendung übernimmt zentrale Einstellungen des Betriebssystems hinsichtlich Schriftgröße und Kontrasten. Leichte Kontrast-Abweichungen zur gesetzlichen Norm einzelner Elementbereiche führen nicht zu einer Blockade des Nutzers/der Nutzerin. Nicht alle Elemente übernehmen in allen Geräteklassen die Einstellungen.
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Der Newsletter „dbsv-direkt“ ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Tina Below
Volker Lenk
Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
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Das Bild stammt von der Bundesregierung