Der ADAC hat eine Stiftung (https://stiftung.adac.de/), die Einzelfallhilfe für bedürftige Unfallopfer anbietet. Das umfasst:
– individuelle Hilfe durch professionelle Beratung
– Zuschüsse für therapeutische Maßnahmen und Sachleistungen
– Ziel: Erhaltung oder Wiederhestellung der persönlichen Mobilität
Wer kann Unterstützung bekommen?
Jede Person, die die Förderkriterien erfüllt:
– folgenschwerer Unfall (z.B. Haushaltsunfall, Verkehrsunfall etc.)
– wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit nach § 53 Abgabenordnung
Näheres auf dem Flyer des ADAC: ADAC Stiftung 2018
Die ADAC – Stiftung stellt sich auf ihrer Homepage so dar:
Der Mobilität verbunden, dem Gemeinwohl verpflichtet.
Hilfe, Rat und Schutz zu bieten sind elementare Wesenskerne des ADAC e.V. Aus diesem Selbstverständnis heraus ist die ADAC Stiftung entstanden. Ihr komplexes Wirken soll zeitgemäße Mobilität nachhaltig sicherer machen und bedürftige Menschen in Notsituationen unterstützen. Alle Aktivitäten kommen der Zivilgesellschaft zugute – auf gemeinnütziger und mildtätiger Ebene.
Die notfallmedizinische Versorgung von Menschen in gesundheitlichen Notsituationen und die Rettung aus Lebensgefahr mithilfe von Hubschraubern der ADAC Luftrettung für ganz Deutschland ist ein Förderschwerpunkt der ADAC Stiftung. Weiterhin soll die Förderung von Forschungs- und Bildungsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen dabei helfen, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse die Sicherheit im Straßenverkehr und im Amateur-Motorsport weiter zu erhöhen. Durch die Förderung der Mobilitätsforschung wollen wir dazu beitragen, den Straßenverkehr effizienter zu gestalten. Um die Not hilfsbedürftiger Unfallopfer zu lindern, wurde die Einzelfallhilfe ins Leben gerufen. Die gezielte finanzielle Unterstützung trägt dazu bei, den Betroffenen etwas persönliche Mobilität zurückzugeben.