Auch behinderte Menschen bekommen ein Wahlrecht

Wir erhielten vom Niedersächsicher Inklusionsrat
von Menschen mit Behinderungen eine Kopie des Schreibens, welches der Rat von Dr. Carola Reimann (Niedersächsische Ministerin für
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) und Boris Pistorius (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport) erhalten hat. Wir geben den Text hier wieder:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Niedersachsen sind bisher Menschen vom Wahlrecht und damit von einer politischen Teilhabe ausgeschlossen, die in allen ihren Angelegenheiten betreut werden. Gleiches gilt für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind (§ 13 Nr. 2 und 3 BWahlG).
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse verfassungswidrig sind, kann nun das Wahlrecht in Niedersachsen endlich inklusiv gestaltet werden. Das Abschaffen von Wahlrechtsausschlüssen für Menschen mit Behinderungen war längst überfällig.
Am 14. März 2019 haben die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport sowie die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einem Gesetzentwurf zur Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen im Niedersächsischen Landeswahlgesetz, im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz,
im Kammergesetz fürdie Heilberufe und im Kammergesetz für die
Heilberufe in der Pflege zugestimmt.

Mit der Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse ist der Weg frei für ein inklusives Wahlrecht in Niedersachsen und mehr politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen, die bisher von den Wahlen
ausgeschlossen waren von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Unten kann der Brief als PDF angesehen werden:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert