Betreuungsrecht und Patientenverfügung

 

Folgende Nachricht erhielten wir von Frau Hamann:

Vortrag zu Betreuungsrecht und Patientenverfügung am

Donnerstag, den 21.04.2022 um 18:30 Uhr (nach Ostern).

Somit haben Sie die Gelegenheit, sich bis zum 14.04.2022 bei uns anzumelden. Insgesamt 12 Personen können teilnehmen.

Der Vortrag ist für Sie kostenfrei, findet in den Räumen der VHS Wildeshausen (Bahnhofstr. 24) statt und wird vom Betreuungsverein Oldenburg-Land e.V. gestaltet.

Herzliche Grüße

Irma Hamann

Beraterin                                                                                 

Selbsthilfekontaktstelle für den Landkreis Oldenburg

Tel.: 04431 – 70 97 585
selbsthilfekontaktstelle@mischmit.org
https://www.selbsthilfekontaktstelle-lk-ol.org

Gesundheitstag 2022

Jetzt soll wieder ein Gesundheitstag stattfinden.

Sonntag, 6.11.22 von 13:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus.

Wer immer etwas zur Gesundheit, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, Senioren oder einfach so beitragen möchte, melde sich bei Sabine Bretzke.

Das können Informationsstände, Redebeiträge im Sitzungssaal oder Vorführungen sein. Egal – alles spannend.!

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Immer wieder gibt es Unklarheiten darüber, wer auf einem Behindertenparkplatz parken darf. Ein Schwerbehindertenausweis reicht jedenfalls dafür nicht. Man muss schon einen besonderen Parkausweis für Gehbehinderte haben.

Alles darüber findet man auf der Internetseite „Pflege durch Angehörige“.

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/behindertenparkplatz-parkausweis/

Hier finden Sie umfangreiche Informationen über die verschiedenen Parkausweise, Rechte auch der Angehörigen, auf Behindertenparkplätzen zu stehen und vieles mehr. Eine Seite, die von Pflegelotsen gerne genutzt wird!

Übrigens:
Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.

Nils erklärt das Nein zur Gewalt

Ein Beitrag der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege:

Alles, was ein anderer nicht will, ist Gewalt – wer es trotzdem macht, fliegt raus! Wer sich an die Regeln hält, der gewinnt!

Miese Stimmung am Arbeitsplatz? Beleidigungen, sexuelle Belästigung und Cyber Mobbing – beim Sicherheitsbeauftragen Nils ist einiges los. Spannungsfelder lauern überall – doch mit der richtigen Einstellung kann man sie wunderbar meistern. Hierfür ist es wichtig, höflich zu bleiben, sich gedanklich „Stopp“ zu sagen und ein freundliches Miteinander zu fördern. Manchmal ist das gar nicht so einfach, aber Nils hat ein paar gute Ideen.

Bundessozialgericht: 1. Befristung von Eingliederungshilfeleistungen ist unzulässig. 2. Rückwirkender Zahlungsanspruch bei zu niedrig bemessenem Persönlichen Budget

Das Bundessozialgerichts (BSG) hat in seinem Urteil vom 28.01.2021 (Az.: B 8 SO 9/19 R) zwei Dinge klargestellt: Zum einen können wiederkehrende Eingliederungshilfeleistungen grundsätzlich nicht befristet werden, auch dann nicht, wenn sie in der Leistungsform des Persönlichen Budgets (PB) erbracht werden. Zum anderen kann ein rückwirkender Anspruch auf Auszahlung eines höheren PB bestehen, wenn dies zu niedrig bewilligt wurde, ohne dass hier ein Nachweis für selbstbeschaffte Leistungen beigebracht werden muss.
Konkret führt das BSG wie folgt aus:Befristung als Nebenbestimmung des Bewilligungsbescheides
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Jahreshauptversammlung am Freitag, 11.02. 2022 um 15.00 Uhr

Liebe Mitglieder im A.S.G. e.V.,

ich wünsche Ihnen, dass Sie frohen Mutes in das Neue Jahr gekommen sind. Die derzeitige Corona-Lage hat uns, den Vorstand des ASG, dazu veranlasst, unsere Jahreshauptversammlung auch in diesem Jahr online als Zoom-Konferenz durchzuführen. Wir hätten uns sehr gewünscht, Sie wieder im großen Sitzungssaal der Gemeinde Ganderkesee willkommen zu heißen –  wir betrachten es jedoch als absolute Vorsichtsmaßnahme, dies nicht zu tun und hoffen sehr, dass wir Ihre Unterstützung für diese Entscheidung erhalten. Umso mehr freuen wir uns auf eine rege Teilnahme und freuen uns auf Sie! „Jahreshauptversammlung am Freitag, 11.02. 2022 um 15.00 Uhr“ weiterlesen

Save the Date

Liebe Mitglieder im ASG e.V.,

bitte notieren Sie sich bereits heute den Termin für unsere Jahreshauptversammlung am Freitag, den 11.02.2022 um 15.00 Uhr.

Derzeit ist noch unklar, ob wir uns im Rathaus im Großen Sitzungssaal treffen können oder ob wir erneut zu einer Online-Sitzung einladen werden. Mit der fristgerechten Einladung werden wir Sie informieren.

Ich wünsche Ihnen im Namen des Vorstandes eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Herzliche Grüße

Sabine Bretzke

A.S.G. e.V.