Scooter-Mitnahme in Bussen: Plakette bescheinigt Tauglichkeit

Nach fast dreijährigen juristischen und politischen Verhandlungen über die Rechtmäßigkeit der Mitnahme von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen der Verkehrsbetriebe zeichnet sich nun ein Ende ab. Mit der Veröffentlichung des Piktogramms im Verkehrsblatt (K 4431 A) vom 15. November 2017, werden die im Erlass der Bundesländer erarbeiteten technischen Voraussetzungen zur Beförderung bestätigt.

Den Busfahrern signalisiert die blaue Plakette am E-Scooter, dass das Hilfsmittel für eine Mitnahme zugelassen ist. Außerdem wird mit der an ÖPNV-Bussen angebrachten Plakette bestätigt, dass das Fahrzeug die Anforderungen für eine Mitnahme erfüllt.

„Unser Verband hat in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld investiert, um der Diskriminierung durch das generelle Mitnahmeverbot von E-Scootern in Bussen Einhalt zu gebieten“, sagt Ulf-D. Schwarz, Geschäftsstellenleiter im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK.

„Wir freuen uns, dass damit ein weiterer Schritt zu einem selbstbestimmten Leben von Menschen mit Körperbehinderung getan wurde“, so Schwarz.

Ab sofort können die E-Scooter-Plaketten beim BSK bestellt werden, vorausgesetzt das Hilfsmittel erfüllt die Bedingungen, wie sie im Erlass festgelegt wurden: Maximal 1200 mm Fahrzeuglänge, 300 KG höchstzulässiges Gesamtgewicht, vierrädrig, das Bremssystem muss gleichzeitig auf beide Räder einer Achse wirken und darf in seiner Wirkung nicht durch ein Differential überbrückt werden können sowie einen entsprechenden Hinweis in der Bedienungsanleitung zur Freigabe in Linienbussen.

Nähere Auskünfte und einen Selbsterhebungsbogen zur Prüfung der Eignung kann beim BSK e.V. bestellt werden: https://shop.bsk-ev.org/Aufkleber

 

17 Antworten auf „Scooter-Mitnahme in Bussen: Plakette bescheinigt Tauglichkeit“

  1. Guten tag
    Ich habe einen invacare scooter
    Und möchte gerne mit dem Bus mitgenommen werde
    Würden sie mir einen Aufkleber zuschicken für bis und Bahn? Damit ich ihn auf meinem scooter kleben kann?

    Lg Renate

  2. Ich fahre ein invacare orion,,ich bräuchte den Aufkleber, damit ich mit dem Bus fahren kann, ich hoffe das ich eine Antwort bekomme, lg

  3. Hallo ich habe diesen Aufkleber an mein mobil ,aber die Busse nehmen mich trotzdem nicht mit .angeblich muss er sich auf eine Achse drehen können.ich habe das Modell Kolja HMV.Ich bin auf den Scooter angewiesen weil ich Asthma und copd habe und beim stehen keine Luft bekomme.deshalb muss ich mit dem e mobil fahren.Der Busbetrieb läuft über die Stadtwerke die sagen die wären verboten. Was kann ich tun,ich komme sonst nicht zum Arzt weils 4 km sind dorthin??!! Über eine positive Antwort würde mich freuen.mfg.Andreas Stickel

    1. Wir werden versuchen, das herauszufinden. Eigentlich müsste das klar sein, dass Scooter mit entsprechenden Plaketten mitgenommen werden müssen. Fragen Sie doch beim Hersteller Ihres E-Scooter nach. Sobald wir etwas heraus gefunden haben, melden wir uns.

  4. Das habe ich gemacht. DerShoprider ist von der Holländischen Firma Verneiren, die in Europa vertreten ist., hergestellt. Die Vertretung in Düsseldorf sagte, dass Sie die Schilder nicht hat. TÜV Abnahme brauchen wir nicht, weil das Emobil nur 6 km/h fährt.
    Wie komme ich weiter?

    1. Hallo Frau Braun,
      ich bin jetzt auch ein bisschen ratlos. Wir werden uns bei den Verkehrsbetrieben erkundigen. Sobald wir näheres wissen, melden wir uns wieder.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ulf Moritz

    2. Leider bestehen die Verkehrsbetriebe darauf, dass es eine Plakette gibt. Alles andere zählt nicht. Das können Sie nur mit dem Händler oder direkt mit dem Hersteller klären. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.
      Es sollte ein Verkaufsargument sein, dass ein solches Gefährt auch sichre mitgenommen wird. Ist es aber leider wohl nicht.
      Mit freundlichen Grüßen.
      Ulf Moritz

    1. Hallo Frau Dortland,
      leider kann ich Ihnen hier keine Hilfe anbieten. Für die Plakette ist der Hersteller, bzw. der Händler zuständig. Bitte wenden Sie sich dorthin.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ulf Moritz

    1. Liebe Frau Dietrich,
      Sie haben leider vollkommen recht.
      Auch wir können das nur beklagen und leider nicht helfen.
      Tut uns leid.
      Ulf Moritz

Schreibe einen Kommentar zu Ingrid Braun Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert